TIPP: Radeln in der Böhmischen Schweiz
Das grenzüberschreitende Fahrradvergnügen ist problemlos möglich. Allerdings sollten Sie immer Ihren Personalausweis dabei haben. So bleibt die Radtour auch beim Grenzübertritt ein Vergnügen. Für die beiden Nationalparks der Sächsisch-Böhmischen Schweiz gilt Wegegebot, d.h. Rad fahren darf man nur auf den dafür markierten Wegen.
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