Fähre F5 Bad Schandau Bahnhof - Elbkai (Bahnhofsfähre)

Fähre
Öffentlicher Nahverkehr
Barrierefreiheit
Personenfähre zwischen Nationalparkbahnhof, Brücke und Stadtmitte (Elbkai) Bad Schandau









Die Personenfähre verkehrt alle 30 Minuten zwischen Bahnhof und Stadt. Die Fahrzeiten sind auf die S-Bahn S1 nach oder aus Richtung Dresden angepasst.

Zusätzlich gibt es eine Querfähre an das gegenüberliegende Ufer des Bahnhofs, die an diese Fährfahrten gekoppelt ist. Bei Bedarf werden zusätzliche Überfahrten angeboten. Am Fähranleger Brücke befinden sich Stufen, er ist nicht barrierefrei.

Die genauen Fahrpläne finden Sie hier. Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt über die App VVO mobil.

Gästekarte Sächsische Schweiz mobil:
Auf der Personenfähre gilt die Gästekarte Sächsische Schweiz mobil als Ticket.
Die Gästekarte Sächsische Schweiz mobil gilt nur für die Personenbeförderung. Für die Fährüberfahrten von Tieren und Fahrrädern sind separate Tickets zu lösen.
































Gut zu wissen

Öffnungszeiten

Montag bis Sonntag 04:55 - 22:10 Uhr
24.12. , 31.12., Feiertage 06:25 - 17:40 Uhr

Die Personenfähre verkehrt alle 30 Minuten.

Preisinformationen

Auf den Elbfähren werden alle Fahrausweise nach VVO-Tarif (außer 4er-Karte Kurzstrecke) sowie das Deutschlandticket anerkannt, soweit sie räumlich und zeitlich gültig sind.

Auch die Gästekarte Sächsische Schweiz mobil gilt als Ticket auf der Fähre.


Information zu reduzierten Preisen: Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren können die ermäßigten Fahrpreise in Anspruch nehmen. Unentgeltlich befördert werden Kinder unter 6 Jahren sowie Schwerbehinderte Menschen gemäß SGB IX.

Allgemeine Informationen

  • Parkplätze vorhanden

  • Bushaltestelle vorhanden

Barrierefreiheit

Sachsen Barrierefrei
Barrierefreiheit: 
  • rechtselbisch ( Elbkai, Stadtseite): 
rollstuhltauglich, Rampe mit 6% Steigung 
  • linkselbisch (Bahnhofseite): 
rollstuhltauglich, im unteren Teil Sandsteinpflaster, z.T. holprig 

Der Haltepunkt "Elbbrücke" ist NICHT barrierefrei ! 
Parken
  • ausgewiesener Behindertenparkplatz vorhanden

Eingang in die Einrichtung / Wege innerhalb der Einrichtung
  • Türbreite min. 70 cm

  • Zugänge über max. eine Stufe oder Rampe

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