© Yvonne Brückner / TVSSW

Information & Nutzungsbedingungen

Gästekarte Sächsische Schweiz

 

Die Gästekarte erhalten Sie in den folgenden Orten direkt vom Gastgeber bei Anreise:
Gästekarte mobil:  Bad Schandau | Gohrisch | Hohnstein | Königstein | Lohmen (ab April 2023)Rathmannsdorf | Pirna | Reinhardtsdorf-SchönaSebnitz | Stadt Wehlen (ab April 2023)
Gästekarte: Bad Gottleuba-Berggießhübel | Lohmen | Kurort Rathen Rosenthal-Bielatal Struppen | Stadt Wehlen

Vorteile
Die Gästekarte ist unter anderem eine Rabattkarte, mit welcher der Gast in zahlreichen Einrichtungen Vergünstigungen erhält. Sie kann nicht käuflich erworben werden und stellt einen Service der beteiligten Gastgeber und Freizeitbetriebe dar.

Der Gast kann mit einer gültigen Gästekarte/Gästekarte mobil die vom Partner gewährten Vorteile während der regulären Öffnungszeiten in Anspruch nehmen. Dabei steht es dem Gast frei, diese auch mehrfach zu nutzen. Die Ermäßigungen der Leistungspartner sind nicht zwingend mit weiteren Angeboten oder Ermäßigungen kombinierbar und nur wie angegeben gültig. 

Für die Inanspruchnahme der rabattierten Leistungen gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Beförderungsbestimmungen oder sonstigen Leistungsbedingungen der beteiligten Freizeitbetriebe und Partner.

Beteiligte Leistungspartner können aufgrund von Witterungsbedingungen, Wartungsarbeiten, Reparaturen oder sonstiger wichtiger Gründe die Inanspruchnahme der rabattierten Leistungen ganz oder teilweise einschränken. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Eine Auszahlung der Rabatte ist ausgeschlossen.
Alle Vorteile sind online unter saechsische-schweiz.de/gaestekarte oder in der aktuellsten Auflage der Brochüre "Erlebnisse Sächsische Schweiz" aufgelistet.

Gästekarte mobil
Übernachtungsgäste* in Pirna, Königstein, Sebnitz, Bad Schandau, Reinhardtsdorf-Schöna, Rathmannsdorf, Gohrisch und Hohnstein erhalten die Gästekarte mobil. Neben den Vergünstigungen in über 60 Freizeiteinrichtungen der Region  gilt diese als Ticket für die Nutzung von Bus, Bahn und Fähren in den VVO-Tarifzonen in der Sächsischen Schweiz sowie für die Fahrt mit der Kirnitzschtalbahn.

Die Gästekarte mobil gilt vom Anreisetag bis zum Abreisetag in den Tarifzonen Pirna (70), Bad Gottleuba (71), Bad Schandau (72) und Neustadt (73) für beliebig viele Fahrten. Sie gilt nur in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln im Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO). Ausgenommen sind Sonderverkehrsmittel, wie das Wanderschiff, die Personenschifffahrt auf der Elbe, die Fähre im Kurort Rathen, der Personenaufzug Bad Schandau-Ostrau und private Busangebote. Für Fahrten über die gültigen Tarifzonen der Sächsischen Schweiz hinaus, wie zum Beispiel nach Dresden oder in die Böhmische Schweiz ist ein Anschlussfahrschein zu lösen.

Die Gästekarte Sächsische Schweiz mobil gilt nur für die Personenbeförderung. Sie gilt nicht für die Beförderung von Tieren und Fahrrädern.
*Ausgenommen sind Gäste, die eine pauschalierte Jahresgästetaxe bezahlen (z. B. Dauercamper), sofern dies die Satzung vorsieht.

Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Oberelbe. Die Beförderungsleistung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Verkehrsunternehmen im VVO. Unsere Partner für die Beförderungsleistungen im Rahmen der Gästekarte mobil sind die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Oberelbe.

Sichtkontrolle
Durch einfaches Vorzeigeneiner gültigen Gästekarte/Gästekarte mobil vor Inanspruchnahme der Leistung beim Leistungspartner kann der ausgewiesene Vorteil genutzt werden. Die Gästekarte/Gästekarte mobil gilt für die auf der Karte vermerkte Aufenthaltsdauer (inkl. An- und Abreisetag).

Die Gästekarte ist auf den dafür vorgesehenen Vorlagen (manueller Meldeschein bzw. Druckvorlage) auszustellen und nur vollständig ausgefüllt gültig. Name, Vorname, Ankunfts- und Abreisedatum sowie ggf. Personenzahl müssen gut lesbar und eindeutig in die dafür vorgesehenen Felder eingetragen sein. Andernfalls ist insbesondere die Gästekarte mobil nicht gültig und führt bei Beanstandungen durch den Fahrausweisprüfer zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes zu Lasten des Nutzers. Die Gästekarten ist nicht übertragbar und gelten in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis der Person, auf die die Gästekarte ausgestellt ist. Die Anbieter sind berechtigt, die Identität durch die Vorlage eines Lichtbildausweises zu prüfen

Bei Reisegruppen wird ein Gruppenmeldeschein erstellt und auf den Gästekarten der Name des Reiseleiters/eines Gastes vermerkt. Im Fall eines Gruppenmeldescheins können gemeinsam Reisende die Gästekarte mobil als Gruppenfahrschein nutzen. Dafür muss sich der Gast, auf den die Gästekarte mobil namentlich ausgestellt ist, im Verkehrsmittel des VVO befinden und sich entsprechend ausweisen können.

Die beteiligten Orte können weitere Leistungspartner akquirieren, deren Vorteile nur Gäste in Anspruch nehmen können, die in diesem Ort übernachten. Die Kommunikation sowie sämtliche Absprachen mit diesen Partnern obliegen den jeweiligen Orten selbst. 

 

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