| Der Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V. | ... hat die Aufgabe, alle wirtschaftlichen und kulturellen Bestrebungen für die Landschaft "Sächsische Schweiz" und die angrenzenden Gebiete des Landkreises Sächsische Schweiz einschließlich aller Städte und Gemeinden, Vereine sowie Leistungsträger tangierender Wirtschaftsbereiche zum Zwecke der ganzheitlichen Förderung des Tourismus zu unterstützen und zu koordinieren.
... vertritt die Gesamtinteressen des Tourismus im Territorium gegenüber dem Bund, der Landesregierung, den Gemeinden und Gemeindeverbänden, sowie gegenüber den Verkehrsträgern und sonstigen Körperschaften, die sich auf dem Gebiet des Tourismus betätigen.
... ist eine moderne, aktive und zukunftsorientierte Organisation.
... ist das Bindeglied zum Landestourismusverband Sachsen e.V. und Gesellschafter der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH.
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| Geschichte des Verbandes |
Seit 1991 für die Region Im Februar 1991 wurde der Fremdenverkehrsverband Sächsische Schweiz e.V. von 22 Gründungsmitgliedern aus der Taufe gehoben. Angepasst an den allgemeinen Sprachgebrauch wurde der Verband später in Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V. umbenannt.
Am Grundanliegen, den Wirtschaftsfaktor Tourismus in der Sächsischen Schweiz zu stärken, hat sich bis heute nichts geändert. Die Vertretung touristischer Interessen im Landkreis sowie die überregionale und internationale Werbung sind die wichtigsten Aufgaben. Das breite Engagement für die Region dokumentieren die heute mehr als 250 Mitglieder eindrucksvoll. Darüber hinaus arbeitet der Verband mit weit mehr als 600 Unternehmen, Institutionen, Verbänden und Privatpersonen zusammen, um den Bekanntheitsgrad der Sächsischen Schweiz als einzigartiges Urlaubsziel weiter zu erhöhen. |
Rede des Vorsitzenden zum 15-jährigen Bestehen |
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| Mitglied im Tourismusverband ... |
... kann im Rahmen der Satzung jeder werden, der sich für die Entwicklung des Tourismus in der Sächsischen Schweiz aktiv einsetzen will und die Satzung und Ordnungen des Tourismusverbandes anerkennt.
Der Aufnahmeantrag kann schriftlich an die Geschäftsstelle des Tourismusverbandes gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Alle Informationen können Sie hier downloaden. |
Satzung |
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